Heckenrückschnitt und Straßenreinigung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Heckenrückschnitt und Straßenreinigung

Heckenrückschnitt:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nun ist die Jahreszeit gekommen, in der es langsam wieder wärmer wird und die Pflanzen anfangen zu wachsen. So schön wie dies erscheint, bringt es dennoch Nachteile mit sich, denn Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum behindert Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer. Hierzu zählen auch dürre Bäume und Äste. Wir möchten Sie als Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigter dazu anhalten, einen Rückschnitt von Sträuchern, welche auch das Hineinwachsen in Feldwege beinhalten, sowie Hecken und Bäumen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um diese Gefahr zu vermeiden.

Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Eine Einengung der Gehwege durch diversen Bewuchs stellen ebenso eine Erschwernis, gerade für Kinder, Behinderte und ältere Einwohner, dar. Wir appellieren daher an Ihre Anteilnahme zur Beseitigung dieser Gefahrenquellen.

Das Ordnungsamt der Stadt Kahla wird anhand der oben benannten Risiken verschärft Kontrollen durchführen, damit die Sicherheit nicht gefährdet und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird nach § 11 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetz. Sollten dennoch nach Aufforderungen der Mitarbeiter nicht regieren, sehen wir uns gezwungen einen Rückschnitt gegen Kostenersatz vorzunehmen.

Um dies zu vermeiden, halten wir Sie als Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigter dazu an, regelmäßig auf Ihre Bepflanzung zu achten.

Für die Beurteilung, wie viel Ihres Bewuchses entfernt werden muss, können Sie folgender Skizze nach Vorschriften des § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.05.2021 entnehmen:

Für die Freihaltung (bis zur Grundstücksgrenze) von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gelten folgende Regelungen:

  • • Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten und der Gehweg ist bis zur Gehweghinterkante zurückzuschneiden.

  • • Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen.

Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken oder Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung optimal erkannt und gelesen werden kann.

Straßenreinigung:

Die Straßenreinigung bezieht sich auf die regelmäßige Entfernung von Schmutz, Laub, Unrat, Schnee und Eis von öffentlichen Straßen, Wegen sowie Gehwegen. Sie umfasst die Beseitigung von Hindernissen, die die Verkehrssicherheit gefährden und die Erhaltung einer sauberen und befahrbaren Umgebung für alle Verkehrsteilnehmer.

Verpflichtete dieser Reinigung sind gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Kahla vom 15.09.1998 die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte, denen - abgesehen von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht.

Umfang der allgemeinen Straßenreinigung:

  1. Die befestigten (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in seiner Wirkung ähnlichem Material) Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.

  2. Bei unbefestigten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.

Reinigungsfläche und Reinigungszeiten:

Die Reinigung richtet sich nach der Grundstücksbreite, zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, einschließlich Schnittrinne (Schnittstelle zwischen Bürgersteig und Straße). Straßen, auf denen keine Gehwege vorhanden sind, sind bis zur Mitte der Straße zu säubern. Bei Plätzen, auf denen keine Gehwege vorhanden sind, ist ein 3 m breiter Streifen zu reinigen.

Die zu reinigende Fläche ist einmal wöchentlich freitags oder samstags sowie vor Feiertagen zu reinigen. Sollte eine starke Verschmutzung (über den normalen Rahmen hinaus) vorliegen, ist diese unverzüglich zu beseitigen.

Das Ordnungsamt der Stadt Kahla wird hierbei ebenfalls verschärft Kontrollen durchführen, damit die Sicherheit nicht gefährdet und der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird nach § 11 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetz. Sollten Sie dennoch nach Aufforderungen der Mitarbeiter Ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nicht nachkommen, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden kann.

Die personenbezogenen verwendeten Bezeichnungen gelten für alle Geschlechtsformen.